Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Buchung ist verbindlich. Änderung der Termine und Angebote bleiben vorbehalten.
2.Der Unterricht findet einmal wöchentlich als Präsenzunterricht oder in bestimmten Ausnahmefällen aus wichtigem Grund (z.B. Pandemie, behördliche Schließungsanordnung ) ersatzweise als Online Unterricht (live online oder per Videomaterial ) zu den angegebenen Terminen.
3. Unsere Kinder - Jugendkurse haben einen unbegrenzte Laufzeit. Mindestlaufzeit 3 Monate oder 6 Monate danach jederzeit 1 Monat zum Monatsende kündbar ( nur schriftlich). Eine Unterbrechung der Laufzeit auf bestimmte Zeit, wie z.B. Urlaub, etc. ist nicht möglich. Solange die Teilnahme nicht gekündigt wird, ist das Kurshonorar fällig. Der Platz in der Gruppe wir dadurch gewährleistet. 
4. Erworbene Kenntnisse wie z.B. einstudierte Tanzschritte oder Choreographien dürfen nicht weitergegeben werden und ohne Genehmigung durch Andrea Magg nicht aufgeführt werden. 
5. Die Begleichung der Kursgebühr(en) erfolgt durch Lastschrifteinzug.
6. Bei der Anmeldung wird eine einmalige Verwaltungspauschale von 28,- € erhoben.
7. Mit Unterschrift des Anmeldescheins sind diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
8. In den Schulferien von Baden-Württemberg findet kein Unterricht statt.



Paar - Tanzkurse

Tanzen ist ganzjährig möglich. Ausnahme sind die gesetzlichen Feiertage und Tanzschulschließtage. Dies sind insgesamt 7 Wochen über das Jahr verteilt - die Tage werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Anmeldung/Buchung Die Buchung ist verbindlich. Änderungen der Termine und Angebote bleiben vorbehalten. Es wird bei der Anmeldung einmalig eine Verwaltungspauschale von 28,- € erhoben.
Der Unterricht findet einmal wöchentlich als Präsenzuterricht oder in bestimmten Ausnahmefällen aus wichtigem Grund (z.B. Pandemie, behördlice Schließungsanordnung) ersatzweise als Onlineunterricht (live-online oder als Videomaterial ) zu den angegebenen Terminen.

Honorar und Zahlungsweise - Die angegebenen Honorare gelten pro Person. Das Honorar wird monatlich per Lastschrift eingezogen und wird dann fällig, wenn der Teilnehmer am Unterricht nicht teilnimmt. Bei nicht eingelösten Lastschriften sind die dabei entstehenden Bankgebühren zu erstatten, d.h. sie werden mit der folgenden Rate eingezogen.